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Der Verein hat sich mit dem Zweck gegründet, die Pflege und den Betrieb des Sächsischen Strafvollzugsmuseums zu organisieren.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Er darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden.
Zur Erweiterung unserer vorhandenen Materialsammlung über die Geschichte des sächsischen Strafvollzuges suchen wir noch Unterlagen und Ausstellungsstücke:
Schriftgut (Gesetze und Verordnungen), offizielle (und inoffizielle) anstaltsinterne Regelungen (Hausordnungen, Dienstvorschriften ...), Fachliteratur zum Thema Freiheitsstrafen (Armenhäuser, Irrenwesen, Versorgungsanstalten in Sachsen), Belletristik, Presse und andere Medien (Zeitungsartikel, Filme, Tonbandaufnahmen ...), Hinweise auf Aktenbestände in Stadtarchiven, bildliche Darstellungen (Zeichnungen, Fotos, künstlerische Darstellungen ...), Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände (Fußschellen mit Kette, Ausbruchswerkzeuge, alte Sicherungstechnik ...), Anstaltszeitungen